Aktive

Laut Artikel 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes haben die Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

Die Stadt Schwandorf unterhält zu diesem Zweck 16 Feuerwehren in der Stadt Schwandorf, sowie in den Ortsteilen.

Für die Ortsteile Krondorf und Richt ist die Freiwillige Feuerwehr Krondorf-Richt zuständigt, die ihr Gerätehaus in der Krondorfer Straße 2 im Ortsteil Krondorf hat. Im ersten Stock dieses Gebäudes befindet sich auch der Unterrichtsraum der Freiwilligen Feuerwehr.

Momentan leisten 36 Personen aktiven Feuerwehrdienst, davon 14 Frauen. In der Jugendfeuerwehr engagieren sich 5 Jugendliche.
Von den 36 aktiven Feuerwehrdienstleistenden der FF Krondorf-Richt sind 9 ausgebildetet Atemschutzgeräteträger, davon 1 weiblich.
Außerdem verfügt die Feuerwehr aktuell über sieben Gruppenführer in Funktion.

Eine Feuerwehr braucht aber nicht nur geeignetes und ausgebildetes Personal, sondern auch Ausrüstung und natürlich ein Fahrzeug. Jeder Aktive der FF Krondorf-Richt hat im Gerätehaus Krondorf seinen eigenen Spind zur Unterbringung der persönlichen Schutzausrüstung, in der Fahrzeughalle steht auch das Standardfahrzeug der kleineren Ortsfeuerwehren der Stadt Schwandorf, nämlich ein TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug).

Um für alle Einsätze, die geeigneten, verfügbaren und natürlich die nächstgelegen Einsatzmittel zum Einsatz zu bringen wurde durch die Kreisverwaltungsbehörde und die Führungsdienstgrade der Feuerwehren eine Alarmierungsplanung für den Landkreis Schwandorf erstellt. Grundlage dafür ist eine Alarmierungsbekanntmachung der Staatsministeriums des Innern. Diese Planung ist im Einsatzleitsystem ELDIS der Integrierten Leistelle in Amberg hinterlegt und sorgt dafür, dass die obige Forderung (geeignet, verfügbar, nächstgelegen) umgesetzt wird.

 

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